Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den steigenden Infektionszahlen, findet bis auf weiters keine RSA-Schulung statt.

Fachseminar für Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Das Seminar ist  für die Verantwortlichen aus den Bereichen Planung, Anordnung, Auftragsvergabe, Kontrolle sowie Sicherung vor Ort gerichtet.

Die Schulung beinhaltet folgende Punkte:

1. Rechtliche Grundlagen

- StVG, StVO

- VwV zur StVO

- RSA 95, RMS, RUB, RiLSA, Vz-Kat

- Erlasse der einzelnen Bundesländer

(Allgemeinverfügung Verkehrstechnik NR. 6/2001 ALDHSVV)

2. Verkehrs- und Vertragstechnische Vorschriften

- ZTV-SA

- TL

- MVAS 1999 und 2001

- Erlasse der einzelnen Bundesländer

Für die Sicherung von Arbeitsstellen sind die verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen Vorgaben des Gesetzgebers zu beachten. Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum sind nicht nur mögliche Störstellen im Verkehrsfluss. Sie erfordern auch eine eindeutige und sichere Kennzeichnung. Hierzu hat der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMV) mit dem MVAS 1999 zwingend verfügt, dass jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen hat, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind.

Verletzt er diese Pflicht haftet er dem Geschädigten. Da die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen für die verkehrliche wie bauliche Situation, verbunden mit Beachtung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer und die in der Arbeitsstelle Tätigen erfordern, müssen alle an diesen Maßnahmen Beteiligten einschlägige Detailkenntnisse haben, abhängig von ihren jeweiligen Verantwortungsbereich.

Alle bedeutet:

- Die bei der Planung einer Baumaßnahme beteiligten

- Die bei der Leistungserfassung und Leistungsbeschreibung Beteiligten mit dem vom AG erstelltem Konzept bei umfangreichen Beschilderungs- und Absicherungsmaßnahmen sowie bei der Abstimmung mit der Verkehrsbehörde, Polizei, Feuerwehr, Rettungsstationen, Busunternehmen und evtl. betroffene Gewerbebetriebe

- anordnende Behörden

- Personen, die Beschilderungen/Absperrung aufstellen

- Bauüberwachung

Das Schulungsseminar erfolgt nach den Vorgaben MVAS 1999.

Lehrgangsziel:

Abschluss mit Zertifikat, das gem. ZTV – SA 97 Ziff 4.2 (9) als Nachweis der Eignung und Qualifikation anerkannt wird.

RSA-Anmeldung

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den steigenden Infektionszahlen, findet bis auf weiteres keine RSA-Schulung statt.

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